Abschnitt 4 EuGVVO ist nicht anzuwenden

Veröffentlicht am 21. Juni 2022

Gestern im Gerichtssaal waren alle auf meiner Seite: der Richter, meine Anwältin sowieso, sogar der Anwalt der Gegenpartei.

Ich hatte die Deutsche Bahn geklagt, nachdem sie meine Familie und mich an einem Abend Ende August 2021 am Bielefelder Bahnhof hatte stehen lassen und wir ihretwegen unseren Nachtzug nach Wien verpasst hatten. Da steht man dann mit zwei Kindern und muss zusehen, wie man bis zum nächsten Morgen in das 1000 Kilometer entfernte Zuhause kommt.

Als wäre das nicht schon Ärger genug, weigerte sich die Bahn auch, uns das Ticket für den verpassten Nachtzug zu erstatten. Es hatte immerhin 299 Euro gekostet. Weil wir wissen wollten, ob das rechtens ist, wandten wir uns an eine Rechtsanwältin, die für uns Klage einreichte. Nach dem gestrigen Gerichtstermin sind wir nur ein bisschen schlauer.

Das Bezirksgericht gab nämlich dem Einwand des Anwalts der Deutschen Bahn statt, dass der Fall nicht vor einem österreichischen Gericht verhandelt werden könne. Zwar steht in der EU-“Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen“, dass Verbraucher in ihrem Wohnsitzland Klage gegen Vertragspartner führen können, wenn diese dort eine Niederlassung haben. Das hat die Deutsche Bahn. ABER: In der Verordnung steht auch, dass dieses Prinzip „nicht auf Beförderungsverträge … anzuwenden“ sei.

Der Richter erklärte bedauernd, diese Klausel sei zum Vorteil der großen Flug- und Bahngesellschaften in die Verordnung eingefügt worden. Dagegen könne er nicht entscheiden. Das müsse auf EU-Ebene geändert werden. Ich hatte den Eindruck, dass der Richter uns gern Recht gegeben hätte. Selbst dem Anwalt der Bahn schien seine Rolle unangenehm zu sein, aber der gute Mann musste ja seinen Job machen. Und er machte ihn so gut, dass der eigentliche Inhalt unserer Klage gar nicht erst zur Verhandlung kam.

Jetzt verstehe ich besser, warum manche Leute meinen, dass die EU nicht die Interessen ihrer Bürger, sondern der Konzerne vertritt.

Hinterher fragte mich der Richter noch, ob ich weiterhin mit der Bahn führe. Ich zuckte mit den Achseln. Was bleibt einem anderes übrig, wenn man nicht auf Flugzeug oder Auto umsteigen will (oder kann)?

Wobei: Ein Freund von mir ist neulich mit seiner Tochter von München nach Peine zu seiner Mutter gefahren – mit dem Tandem. Sechs Tage waren sie unterwegs. Liegt hier womöglich die Zukunft der Mobilität? Ist zwar nicht so schnell, aber irgendwie reeller als von einer Bahn stehen gelassen zu werden, die die Verantwortung für die eigene Inkompetenz mit Hilfe von EU-Recht auf ihre Kunden abschiebt.